Lust auf mehr?!
Youthpaper Nr. 39, März 1999

Doppelpaß

- oder das für und wider der StAErwerbErlG

von Jens/YPR

Das Gesetz zur Erleichterung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit ermöglicht die Einbürgerung von möglicherweise 3 Millionen Ausländern. Es ist sogleich der erste Schritt zur Abschaffung des deutschnationalen Blutprinzips der Staatsbürgerschaft: Die meisten Ausländerkinder, die in Deutschland geboren werden, sind künftig kraft Gesetz Deutsche.

Die Aufgabe des Dogmas, daß ein Deutscher keine anderen Pässe neben dem eigenen,dem eigentlichen, haben sollte, befreit nicht nur Millionen Türken in Deutschland aus einem Gewissenskonflikt. Es ist zugleich ein Schritt weg vom deutschen Nationalstaatsdenken, ein Schritt in die multikulturelle Bürgergesellschaft, die im Gemeinwesen jeden mitmachen läßt, der mitmachen will.

Einbürgerung nach rot-grüner
Koalitionsvereinbarung
Wer darf Deutscher werden?
•Kinder ausländischer Eltern erhalten mit Geburt in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil bereits hier geboren wurde oder als Minderjähriger bis zum 14. Lebensjahr hier eingereist ist und über eine Aufenthaltserlaubnis verfügt.

Unter den Voraussetzungen von Unterhaltsfähigkeit und Straflosigkeit erhalten einen Einbürgerungsanspruch:

•Ausländerinnen und Ausländer mit achtjährigem rechtmäßigen Inlandsaufenthalt
•minderjährige Ausländerinnen und Ausländer, von denen wenigstens ein Elternteil zumindest über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis verfügt und die seit fünf Jahren mit diesem Elternteil in familiärer Gemeinschaft in Deutschland leben
•ausländische Ehegatten Deutscher nach dreijährigem rechtmäßigen Inlandsaufenthalt, wenn die eheliche Gemeinschaft seit mindestens zwei Jahren besteht

Daß Staatsbürgerschaft eine Eigenschaft eines Menschen sei, die ihn ausschließlich und für alle Zeiten gefangennimmt, ist ein deutscher Gedanke, der es der Mehrheit so schwer macht, sich daran zu gewöhnen, daß hier Bürger mit zwei Pässen herumlaufen.

Trotzdem ist es den deutschen Behörden egal, wenn man 4 Millionen Aussiedler aus dem Osten holt und diese meist sogar ihre fremde Staatsbürgerschaft als zweite beibehalten.

Auch die Einbürgerung des organisierten Verbrechens (wie behauptet wird) ist nicht zu befürchten. Zwar ist der überwiegende Anteil der Organisierten Kriminalität in der Hand von Ausländern. Aber Mitglieder der Russenmafia Halten sich selten acht Jahre mit amtlicher Genehmigung auf. Und die echte, die italienische Mafia, genießt ohnehin den Bürgerstatus der EU.

Probleme hingegen wird es bei einer befürchteten Kettenimigration geben. Denn mit der Einbürgerung wächst auch die Chance notleidende Familienangehörige aus der Heimat ins Sozialhilfeland Deutschland zu holen.

Das Blutprinzip des herkömmlichen Staatsbürgerrechts hat keinen Verfassungsrang. Der Gesetzgeber ist frei, die rechtliche Zugehörigkeit zum Staatsvolk nach Belieben zu regeln, solange er dabei niemanden wegen seiner Rasse oder Hautfarbe diskriminiert. Als es 1990 vor dem Bundesverfassungsgericht darum ging, ob Ausländer das kommunale Wahlrecht in Deutschland haben können, entschieden die Richter: Wenn der Gesetzgeber es für unerträglich halte, daß lange in Deutschland lebende Ausländer nicht wählen dürfen, dann solle er die Betreffenden eben zu Deutschen machen.

Eine letzte Frage bleibt für mich offen : Warum wird in Deutschland wiedermal alles 20 Jahre durch Gerichte und Politikerköpfe geschleppt und niemand wagt es über den Tellerrand zu schauen. In vielen EU-Staaten ( Frankreich, Niederlande, Italien,u.s.w.), aber auch nicht EU-zugehörigen Ländern (Schweiz, Australien, USA,etc.) klappt es wunderbar und seit vielen Jahren. Warum modifiziert man nicht eins dieser Modelle?

Karikatur
Zeichnung: FRANKFURTER RUNDSCHAU